Honorar

Unabhängige Rentenberatung – der objektive Blick auf Ihre gesetzlichen Rentenansprüche.

Lohnt sich eine Rentenberatung für mich?

Diese Frage stellen sich viele – und sie ist vollkommen berechtigt. In den meisten Fällen lässt sie sich klar beantworten: Ja.
Denn häufig amortisieren sich die Kosten einer Rentenberatung bereits nach kurzer Zeit.

So läuft die Beratung ab

Sie stellen uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Diese werden sorgfältig geprüft und anschließend in einem persönlichen Gespräch gemeinsam ausgewertet. Dabei erkennen wir, ob Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, und klären, ob und in welcher Höhe Ihnen weitere Rentenleistungen zustehen.

In der Regel führt diese Prüfung zu einer Korrektur oder Optimierung Ihrer Rentenansprüche – Ihre Investition in die Beratung zahlt sich somit aus.

Und wenn alles korrekt ist?

Auch dann war die Beratung sinnvoll. Denn Sie erhalten die Sicherheit, dass Ihre Angaben vollständig und richtig sind, keine Ansprüche übersehen wurden und die Leistungen, die Sie erhalten, tatsächlich Ihrem Anspruch entsprechen.

Kurz gesagt:

Sie gewinnen entweder mehr Rente – oder die Gewissheit, alles richtig gemacht zu haben.

Ein kleiner Überblick

Privatpersonen

Eine Erstberatung (durchschnittliche Dauer 1 Stunde) kostet gem. § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG max. 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Daraus können sich eventuell weitere erforderliche Schritte ergeben.

Unternehmen/Handwerker

Die Abrechnung erfolgt nach dem RVG. Abweichend hiervon können u. U. auch Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis vereinbart werden.

Statusfeststellungsverfahren

Auf Anfrage

Kundenmeinungen

Bei der Klärung des Versicherungsverlaufs ist uns aufgefallen, dass die Berufsausbildungszeiten nicht bzw. falsch erfasst waren. Die Mandantin erhält nun monatlich 27,65 € Rente mehr – ein Leben lang!
Durch unser Statusfeststellungsverfahren wurde unser Mandant als Freiberufler/Selbständiger erfasst und ist somit nicht rentenversicherungspflichtig. Die Ersparnis liegt im 5-stelligen Bereich.
Eine selbständige Mandantin hat der Dt. Rentenversicherung nie mitgeteilt, dass sie Kinder hat. Dies haben wir für sie nachgeholt. Ihre bis dahin geringe Rente hat sich fast verdoppelt – lebenslang!
Bei der Prüfung des Rentenbescheides konnten keine Fehler festgestellt werden. Der Mandant hatte jedoch die 5 Jahre, die er schon in Rente war, immer das Gefühl, es würde „etwas“ nicht stimmen. Jetzt hat er Gewissheit, dass alles seine Richtigkeit hat und er ist beruhigt.

Kontakt

Was wir vor dem Termin benötigen:

Datenschutz

Rentenberatung Geretsried
Datenschutz-Übersicht

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